Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen easytalk-stuttgart.de Mühleisen / Krause GbR

§ 1
Zustandekommen des Vertrages

1. Für diese und die Folgegeschäfte mit dem Besteller gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Entgegen stehende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn sie in einem unserer Vertragsbestätigung nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Bestellers enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen. Unser Schweigen bedeutet Ablehnung. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller als angenommen, insbesondere bei telefonischer Bestellung. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen der Schriftform.
2. Lieferverträge kommen entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach schriftlicher Bestellung oder durch Lieferung zustande. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 2
Lieferung

1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
3. Erhalten wir nachträglich Anhaltspunkte für einen unregelmäßigen Zahlungsverkehr des Bestellers, für die Beantragung oder Eröffnung eines Moratoriums oder eines Insolvenzverfahrens oder für eine sonstige Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so sind wir berechtigt, die Lieferung von der Kaufpreisvorauszahlung abhängig zu machen oder per Nachnahme zu liefern.
4. Bei Annahmeverweigerung der Lieferung (auch Nachnahmesendungen) gehen alle Fracht- und Portospesen sowie Nebenkosten zu Lasten des Bestellers.
5. Die Eigenschaften der von uns gelieferten Waren werden in unserem Onlineshop beschrieben.

§ 3
Lieferfrist

1. Alle Liefertermine sind unverbindlich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, werden Liefertermine von uns nach Möglichkeit eingehalten.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Zahlung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen den Bestellern baldmöglichst mitgeteilt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers auch aus anderen Geschäften mit uns voraus.

§ 4
Verpackung und Versand

1. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
2. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne von § 11 Ziff. 1, sondern von einem anderen Ort unserer Wahl vorzunehmen.
4. Die Verpackung und Verpackungsmaterial fallen keine weiteren Kosten an.

§ 5
Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor (Kontokorrentvorbehalt). Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldierung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
2. Wir sind berechtigt, unsere Vorbehaltsware zu den üblichen Geschäftszeiten des Bestellers, wenn dieser seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, insbesondere bei Zahlungsverzug, wegzunehmen und zu diesem Zwecke sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Die Wegnahme ist keine verbotene Eigenmacht.
3. Im Falle der Verarbeitung unserer Ware oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Besitzer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahrt. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Wert unserer Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstands entspricht. Erwirbt der Besteller durch die Verbindung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des entstandenen Gegenstandes. Für die Weiterveräußerung gilt nachfolgende Ziff. 4; die aus der Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung wird schon jetzt in Höhe des oben genannten Bruchteils an uns abgetreten.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zu einer anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Pfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Bei Zahlung im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung des Wechsels/Schecks und Gutschrift des Rechnungsbetrages.
6. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware gilt nicht, wenn der Besteller zu Bedingungen eines Dritten abschließt, nach denen es ihm nicht gestattet ist, Forderungen gegen Dritte an uns abzutreten.
7. Der Besteller ermächtigt uns unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und die an uns abgetretenen Forderungen und Rechte zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir sind jederzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung anzuzeigen und abgetretene Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen. Die Durchsetzung der abgetretenen Rechte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, ohne dass wir hierzu verpflichtet sind oder hieraus vom Besteller haftbar gemacht werden können.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
10. Pfändungen, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretungen der Vorbehaltsware sowie der uns zustehenden Rechte und andere unsere Rechte beeinträchtigende Verfügungen durch den Besteller sind unzulässig.
11. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf die von uns abgetretenen Forderungen oder die nach vorstehenden Absätzen begründeten Rechte wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen benachrichtigen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware sowie deren Pfändung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag; solche Maßnahmen erfolgen nur zur Sicherung unserer Ansprüche. Mit einer Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren sind wir für den Fall der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens nicht einverstanden.

§ 7
Zahlungen

1. Rechnungen sind im voraus netto zahlbar.
2. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an unseren Sitz zu leisten.
3. Zahlung durch Wechsel ist vorbehaltlich ausdrücklich schriftlicher anderweitiger Vereinbarung ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Annahme von Akzepten gilt nur solange als Kaufpreisstundung, als in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers keine nachteiligen Änderungen eintreten oder bekannt werden. Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Besteller auf jeden Fall sofort mit Wechselgebung zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung und/oder Wechselrückleistung übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Annahme von Schecks erfolgt nicht an Erfüllung Statt, sondern erfüllungshalber.
4. Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn durch den Besteller eine geringere Belastung nachgewiesen werden kann.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

§ 8
Gefahrübergang

Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Besteller über, wenn die Sendung unseren Sitz verlässt oder der Versand nach Versandbereitschaft auf Wunsch des Bestellers zurückgestellt wird. Transportschäden oder Verlust der Ware werden von uns nicht gedeckt. Soweit Ansprüche gegen haltende Dritte und/oder gegen Versicherer geltend gemacht werden können, erschöpft sich ein Anspruch des Bestellers gegen uns mit der Forderungsabtretung an den Besteller.

§ 9
Gewährleistung

1. Soweit wir die an den Besteller gelieferten Waren nicht selbst hergestellt, sondern vom Vorlieferanten bezogen haben, erfüllen wir unsere Gewährleistungspflichten dadurch, dass wir dem Besteller hiermit unsere gesamten eigenen Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten abtreten. Der Besteller nimmt diese Abtretung erfüllungshalber an. Bei Nichtdurchsetzbarkeit oder Misslingen richten sich die subsidiären Gewährleistungsansprüche gegen uns nach den Bestimmungen der folgenden Ziffer 2.
2. Bezüglich unserer eigenen Erzeugnisse leisten wir für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Liefergegenstände Gewähr und übernehmen für die Dauer von 6 Monaten nach der Lieferung unter Ausschluss des Rechts auf Wandelung oder Minderung folgende Verpflichtungen: Sind die Liefergegenstände mit Fehlern behaftet, werden sie schadhaft oder zeigen sie nicht die nach ihrer Bestimmung oder die nach dem Vertrag zu Grunde gelegten Beschreibung zu erwartenden Eigenschaften und Leistungen, so werden wir den Mangel ohne Berechnung von Kosten unverzüglich - erforderlichenfalls unter Verwendung neuer Ersatzteile - beseitigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge des Mangels an anderen Teilen der Liefergegenstände entstehen sollten. Die mangelhaften Gegenstände und Teile stehen uns zu. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, die von uns veranlasst werden, so tragen wir die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen.
3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung oder auf gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist,
b) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Liefergegenstandes, insbesondere einer Verwendung ungeeigneter, insbesondere fremder Ersatzteile beruht und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht.
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Die beanstandete Ware ist mit dem Original-Lieferschein oder der Original-Rechnung oder deren Fotokopien an uns einzusenden. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die Einrede nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge. Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwa vorhandene Mängel untersuchen und erkennbare Mängel bei Meldung des Rechtsverlustes unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auslieferung, bei uns schriftlich rügen. Verdeckte Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich gerügt werden.
5. Zur Zurückhaltung von Zahlungen und Berufung auf Mängelansprüche ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als er in Ansehung des gerügten Mangels nach Treu und Glauben verhältnismäßig ist, d.h. höchstens nur bis zum Kaufpreisteilbetrag, der konkret als mangelhaft gerügten Artikel.
6. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller nach seiner Wahl lediglich Anspruch auf Wandelung oder Minderung, insbesondere aber keinerlei Anspruch aus entgangenem Gewinn. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 10
Haftung

Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir hierdurch mit unserer Leistung in Verzug geraten sind, wenn unsere Leistung unmöglich geworden ist, oder wenn eine wesentliche Pflicht verletzt ist. In den vorgenannten Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist eine Haftung beschränkt auf Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11
Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Stuttgart.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 12
Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 13
Formvereinbarungen

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

§ 14
Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Zustimmung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Widerrufsrecht
1. Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361 a Abs. 1 Satz 3 Fernabsatzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4 , bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und bei Dienstleistungen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
3. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen,
- zur Lieferung von Waren, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vorher vom Besteller entsichert worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen oder
- die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
4. Die Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts sind in § 361 Abs. 2 BGB geregelt. Danach ist der Besteller zur Rücksendung an uns verpflichtet. Dem Besteller werden bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.
Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistung bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.
5. Der Widerruf ist zu richten an:

 

easytalk-stuttgart.de
Mühleisen Krause GbR
Motorstr. 1
70499 Stuttgart
fon 0711-8386868
fax 0711-8387707